Da in Hessen mehrere Kreise zu Risikogebieten erklärt wurden, darunter auch der Hochtaunuskreis mit 84 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, verschärft die hessische Landesregierung die Corona-Verordnung.
Seit dem 19. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht auch an oberirdischen Bahnsteigen und Haltestellen im Freien. Bisher galt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen unterirdischen Bahnsteigen und Haltestellen, sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wer seine Mund-Nasen-Bedeckung nicht korrekt oder gar keine trägt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50€ rechnen. Dieses wird weiterhin von den Ordnungsbehörden verhängt.
Wir wünschen weiterhin eine sichere Fahrt
Bleiben Sie gesund.
Ihre Taunusbahn

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